6.3.3 Verhaltensregeln auf einem Modellfluggelände
Wer ein Flugmodell auf einem Modellfluggelände dieses Regelwerks betreibt, ist verpflichtet,
- sich in das vom Geländehalter zur Verfügung zu stellende Modellflugbuch mit den dort verlangten Angaben einzutragen;
- den übrigen Flugbetrieb auf dem Modellfluggelände zu beobachten, um gegenseitige Beeinflussungen so gering wie möglich zu halten und insbesondere Zusammenstöße zu vermeiden;
- sich in den übrigen Flugbetrieb auf dem Modellfluggelände einzufügen oder sich erkennbar aus ihm herauszuhalten;
- während des Flugbetriebs die Start- und Landefläche erst nach erfolgter Abstimmung mit den übrigen Piloten oder – sofern vorhanden – mit dem Modellflugleiter und nur mit start- und flugbereiten Flugmodell zu betreten. Nach dem Start oder der Landung ist die Start- und Landefläche unverzüglich frei zu machen und zu verlassen, entsprechendes gilt für die Bergung von abgeworfenen Gegenständen, wie F-Schlepp-Seilen, Banner u.ä.;
- gegen den Wind zu starten und zu landen, sofern nicht aus Sicherheitsgründen, wegen der Ausrichtung der Piste oder aus Rücksicht auf den übrigen Flugbetrieb eine andere Richtung vorzuziehen ist;
- Starts und Landungen deutlich anzukündigen, sofern ein Modellflugleiter vorhanden ist, auch dem Modellflugleiter gegenüber. Gleiches gilt für Schwierigkeiten, die während des Flugs auftreten;
- sich während des Flugbetriebs grundsätzlich im Pilotenraum aufzuhalten, um eine akustische Verständigung mit den übrigen Piloten und – sofern vorhanden – mit dem Modellflugleiter zu ermöglichen. Hiervon kann abgewichen werden, sofern dies während eines Wettbewerbs aufgrund des Wettbewerbsformats erforderlich und die Pilotenabstimmung anderweitig – etwa durch die Wettbewerbsorganisation – sichergestellt ist.