6.2.8 Spezielle Betriebsregeln für bestimmte Flugmodelle
Die allgemeinen Betriebsregeln für Flugmodelle gemäß diesem 6. Abschnitt des Regelwerks werden um spezielle Betriebsregeln für bestimmte Flugmodelle im 7. Abschnitt dieses Regelwerks ergänzt. Die speziellere Regelung geht der allgemeinen Regelung im Zweifel vor.