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6.2.5 Sichere Durchführung des Flugs in Sichtweite

6.2.5 Sichere Durchführung des Flugs in Sichtweite

(1) Der Pilot startet, fliegt und landet sein Flugmodell sicher. Der Pilot beobachtet sein Flugmodell während des gesamten Flugs aufmerksam. 

(2) Der Flug erfolgt stets in direkter Sichtweite (VLOS). Das Flugmodell verlässt die Sichtweite, wenn der Pilot das Flugmodell ohne besondere optische oder sonstige technische Hilfsmittel nicht mehr sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann. Als nicht außerhalb der Sichtweite des Piloten gilt der Betrieb eines Flugmodells mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts (z.B. einer Videobrille),
– wenn dieser Betrieb in Höhen bis einschließlich 30 m über Grund erfolgt oder
– wenn dieser Betrieb in Höhen über 30 m über Grund erfolgt und der Pilot von einer anderen Person (sog. Spotter) unmittelbar auf auftretende Gefahren hingewiesen werden kann, die das Flugmodell ständig in Sichtkontakt hat und die den Luftraum beobachtet. Der Spotter ist vom Piloten in seine Aufgabe vor Aufnahme des Flugbetriebs einzuweisen; er muss in der Lage sein, für den Betrieb relevante Luftraumereignisse klar und eindeutig an den Piloten zu kommunizieren. Gegenüber bemannten Luftfahrzeugen ist in der Regel nach unten auszuweichen. Der Einsatz eines visuellen Ausgabegeräts darf nicht dazu verwendet werden, die maximale Entfernung des Flugmodells vom Piloten zu vergrößern, die im Fall der direkten Sicht, (also ohne Videobrille) erreicht werden kann.

(3) Der Pilot ist während des gesamten Flugs stets bereit, sein Flugmodell unabhängig von der aktuellen Fluglage im Raum lagerichtig auszusteuern und zu navigieren. Jeder Pilot hat die von ihm durchgeführten Flugmanöver an seine individuellen Flugfähigkeiten zur jederzeit sicheren Kontrolle der Fluglage, Steuerung und Navigation des Flugmodells anzupassen. Anfänger und unsichere Piloten haben diejenige Unterstützung einzuholen, die erforderlich ist, um einen sicheren Flug zu gewährleisten; kompetente Piloten sollen Unterstützung erteilen.

(4) Vor der Einleitung der Landung vergewissert sich der Pilot, dass der Anflug- und Landebereich hindernis- und personenfrei ist. Der Endanflug und die Landung erfolgen in der Regel gegen den Wind. Der Pilot bleibt steuerbereit, bis das Flugmodell vollständig zum Stillstand gekommen ist.