6.2.1 Flugvorbereitung
Vor Flugbeginn hat sich der Pilot eines Flugmodells mit allen verfügbaren Informationen (ggf. einschl. NOTAMs zur Errichtung temporärer Flugverbotszonen), die für das beabsichtigte Flugvorhaben von Belang sind, vertraut zu machen. Die Flugvorbereitung hat neben der Prüfung der Geländeanforderungen insbesondere die Prüfung der aktuellen Wetterverhältnisse für eine sichere Flugdurchführung zu umfassen.