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5.3.1 Erteilung des Schulungsnachweises und seine Geltung

5.3.1 Erteilung des Schulungsnachweises und seine Geltung

(1) Der MFSD erteilt dem Piloten, der das Online-Training und den Online-Test erfolgreich abgeschlossen hat, einen schriftlichen Schulungsnachweis gemäß Muster in Annex 2. Bei minderjährigen Piloten ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich.

(2) Der Schulungsnachweis ist 5 Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. 

(3) Kenntnisnachweise, die vor Anwendbarkeit dieses Regelwerks durch einen dafür legitimierten deutschen Luftsportverband wirksam ausgestellt worden sind, gelten als Schulungsnachweis gem. vorstehendem Absatz 1 für die Zeit, für welche sie jeweils ausgestellt sind, wenn der Inhaber des Kenntnisnachweises das Online-Training und den Online-Test gem. vorstehendem Absatz 1 erfolgreich absolviert hat und ihm dies vom MFSD schriftlich bestätigt ist.