3.2.2 Anmeldung der Gastpiloten
Gastpiloten gem. Ziff. 1.2.2 Nr. 8 dieses Regelwerks haben sich vor Aufnahme ihres Flugbetriebs nach diesem Regelwerk beim MFSD anzumelden. Der MFSD hält für dieses Anmeldung auf seiner Internetpräsenz ein Online-Verfahren vor. Die Anmeldung muss die in Ziff. 3.2.1 Abs. 2 dieses Regelwerks genannten Daten umfassen. Die Anmeldung als Gastpilot erlischt mit Ablauf von 3 Monaten und ist in einem Kalenderjahr für jeden Gastpiloten maximal 2 mal möglich.