2.3.2 Vorschläge zur Fortentwicklung
Das Referat “Recht und Modellfluggelände” entwickelt aus den Anregungen gem. Ziff. 2.3.1 dieses Regelwerks Vorschläge zur Fortentwicklung diese Regelwerks. Anregungen, die offenkundig untauglich sind, dürfen ohne Begründung verworfen werden. Ziff. 1.1.3 Abs. 3 dieses Regelwerks ist sinngemäß anzuwenden.