13.3.1 Verantwortlichkeit
Derjenige, der ein Modellfluggelände einrichtet oder betreibt, ist für die Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes verantwortlich.
Derjenige, der ein Modellfluggelände einrichtet oder betreibt, ist für die Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes verantwortlich.