10.2.2 Spezielle Anforderungen an bestimmte Flugmodelle
Die allgemeinen Anforderungen an Flugmodelle gemäß diesem 10. Abschnitt des Regelwerks werden um spezielle Anforderungen für bestimmte Flugmodelle im 11. Abschnitt dieses Regelwerks ergänzt. Die speziellere Regelung geht der allgemeinen Regelung vor.